Kurze Fassung der AGB's


Massanfertigung: Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindender Auftrag. 
Änderungsservice: Das Vorbeibringen und Absteckenlassen der Kleidungsstücke gilt als Bestellung und ist ein bindender Auftrag.

Ich verarbeite und ändere ausschließlich nur saubere, gereinigte bzw. gewaschene (Baumwolle, Leinen… usw.) Kleidungsstücke.

Bei Bedarf bitte passende Schuhe und BH, Korsage, Unterrock mitbrigen. Für Absteckungen ohne oben genanntes Accessoire können wir keine Garantie gewähren. 

Fertigungszeit bei Änderungsservice: mindestens 3 bis 6 Arbeitstage bzw. nach Vereinbarung 
Massanfertigung: mindestens 12 Arbeitstage bzw. nach Vereinbarung. 

Der Kunde ist verpflichtet seine Kleidungsstücke laut vereinbarten Abholtermin abzuholen.

Kleidungsstücke werden nach dem vereinbarten Abholtermin 6 Monate lang gelagert. Für die Lagerungskosten über einen Monat erlauben wir uns 10 % des jeweiligen Auftragspreises als Lagerungsaufwand zu berechnen. 

Für Änderungsaufträgen unter 150 CHF ist die volle Summe im Voraus zu begleichen. 
Für Einzel- und Sonderanfertigungen, welche nach Kundenwünschen ausgeführt werden, werden die Preise individuell vereinbart. 
Für Massanfertigung so wie für Änderungsaufträgen über 150 CHF wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50 % des vereinbarten Kaufpreises, jedoch mindestens 150 CHF fällig. 

Bei Absteckungen, Anproben und Endproben sind jeweils bis zu maximal 30 Minuten kostenlos. Sonst erlaube ich mir 50 CHF pro Stunde zu berechnen. Sollte der Auftrag nicht zu Stande kommen, erlaube ich mir für die Absteckung eine Pauschalsumme von über 50 CHF zu berechnen. 

Bei Abholung wird um Anprobe gebeten um den Auftrag vor Abschluss zu überprüfen. Handelt es sich um eine Abholung durch eine andere Person, besteht die Möglichkeit innerhalb von den folgenden 72 Stunden die eventuelle Reklamation telefonisch oder persönlich zu melden. 

Ich übernehme keine Garantie auf Änderungen für vom Kunden selbst abgesteckte Aufträge.